Luise Pakull arbeitet nach dem Besuch der Volksschule als Hausangestellte. Hier kommt sie in den 1920er Jahren in Kontakt mit den Lehren der Ernsten Bibelforscher (ab 1931 Zeugen Jehovas) und wendet sich der Glaubensgemeinschaft zu. Auch nach dem Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen im Juni 1933 hält sie an ihren Glaubensüberzeugungen fest.
Luise Pakull arbeitet bei einer Familie im Haushalt, die ebenfalls den Zeugen Jehovas angehört. Sie beteiligt sich an der Missionstätigkeit, nimmt an verbotenen Zusammenkünften teil und verbreitet illegal hergestellte Publikationen und Flugblätter. Im Februar 1937 wird sie deshalb vom Sondergericht Düsseldorf zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt.
Ende Januar 1944 wird Luise Pakull erneut wegen der Verbreitung verbotener Schriften der Zeugen Jehovas festgenommen und zunächst in Essen inhaftiert.
Sie wird am 5. Juli in das Landgerichtsgefängnis Potsdam überstellt und gemeinsam mit sechs weiteren Zeugen Jehovas am 4. August 1944 vom 6. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Wehrkraftzersetzung in Verbindung mit landesverräterischer Begünstigung des Feindes” zum Tode verurteilt.
Luise Pakull wird am 8. Dezember 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Heute erinnert ein Stolperstein an ihrem ehemaligen Wohnort in Neuss an ihr Schicksal.