Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel: 

  • Menschen mit einer Seh-Behinderung 
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten 

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln. 

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV. 

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit. 

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache? 

  1. Rechts auf der Seite sind drei weiße Striche
  2. Klicken Sie darauf und wählen Sie aus der Liste aus: Barrierefreiheit 
  3. Klicken Sie darauf und wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit. 

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht: 

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist: 

  1. barrierefrei 
  2. zum Teil barrierefrei 
  3. nicht barrierefrei 

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link ist rechts auf der Seite: Dort sind sind drei weiße Striche.
Klicken Sie darauf und wählen Sie aus der Liste aus: Barrierefreiheit 
Klicken Sie darauf und wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit. 
Diese Seite ist in schwerer Sprache. 

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung. 

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 10. Juli 2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein. 

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für: 

  • die Polizei 
  • das Ordnungsamt 
  • die BVG 

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019. 

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren. 

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel: 

  • etwas nicht lesen können  
  • etwas nicht verstehen 
  • die Bedienung zu schwer ist 

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:

Ute Stiepani
Stellvertretende Leiterin der
Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Postanschrift:
Stauffenbergstraße 13-14
10785 Berlin

Telefon: 030/26 99 50 -19/-00
E-Mail: stiepani@gdw-berlin.de

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 1 Monat Zeit zur Bearbeitung. 

Bitte warten Sie diesen 1 Monat ab. 

Sie können sich weiter beschweren: 

  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben 
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind 

Wenden Sie sich dann an diese Stelle: 

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei – 

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin 

Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

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