Frieda Dunkel wird 1897 im ostpreußischen Zinten geboren. Nach Beendigung ihrer Schulzeit arbeitet sie als Erzieherin in verschiedenen Privathaushalten und als Probeschwester im Diakonissenkrankenhaus von Danzig.
Ab 1918 besucht sie regelmäßig Versammlungen der Glaubensgemeinschaft der Ernsten Bibelforscher – ab 1931 Zeugen Jehovas – und lernt dort auch ihren späteren Ehemann Oskar Koschmieder kennen. Nach der Eheschließung 1920 lassen sich beide als Zeugen Jehovas taufen. Auch die in den Folgejahren geborenen Töchter Ruth, Hermine und Christa werden im Glauben der religiösen Gemeinschaft erzogen.
Nach der Besetzung Danzigs durch deutsche Truppen 1939 werden die Zeugen Jehovas auch hier verfolgt. Die Familie Koschmieder hält jedoch an ihrem Glauben fest. Ihre Wohnung dient als Anlaufstelle für Kuriere, als Lagerort für verbotene Schriften und wird für Versammlungen genutzt.
Am 13. Juni 1943 werden Frieda Koschmieder, ihr Mann Oskar, ihre Tochter Hermine und der Kurier und Wehrdienstverweigerer Horst Günther Schmidt in der Wohnung der Familie Koschmieder festgenommen. Wegen ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas, der Werbung weiterer Anhänger, der Verteilung von Schriften und der Beherbergung eines Kriegsdienstverweigerers wird Frieda Koschmieder am 28. Januar 1944 vom Sondergericht Danzig zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.
Will lieber sterben, als diese Arbeit weitermachen.
Aus einem Bericht über Frieda Koschmieders Arbeitsverweigerung, 1944
In den folgenden Jahren ist sie im Frauenzuchthaus Tapiau und im Zuchthaus Waldheim inhaftiert. In Haft wirbt sie weiter für ihre Glaubensgemeinschaft, sodass sie in eine Einzelzelle gesperrt wird. Aus Glaubensgründen verweigert sie in Haft die ihr zugeteilte Arbeit an Uniformen der Wehrmacht.
Nach ihrer Entlassung 1945 kehrt Frieda Koschmieder kurzzeitig in ihre Heimatstadt Danzig zurück. Ab 1950 bis zu ihrem Tod im Jahr 1984 lebt sie in Mölln, wo sie sich weiter für die Zeugen Jehovas engagiert.