Jutta Madlung wächst mit ihrer Schwester Inga Madlung in gutbürgerlichen Verhältnissen in Hamburg auf. Die Tochter eines Rechtsanwalts besucht verschiedene Privatschulen, entschließt sich jedoch für einen von der Familie unabhängigen beruflichen Weg. Statt in der Kanzlei ihres Vaters Fuß zu fassen, wird sie Laborantin für medizinisch-chemische Untersuchungen in Hamburg.
Jutta Madlung gilt aufgrund der jüdischen Herkunft ihres Vaters im Nationalsozialismus als „Geltungsjüdin“. Gemeinsam mit ihrer Schwester Inga ist sie in der Hamburger Swing-Jugend aktiv. Auf privaten Veranstaltungen treten sie zusammen, als „The Andrews Sisters“ oder „Swing Girl“ auf. Die Behandlung von Jüdinnen und Juden nennt Jutta Madlung ein „grobes Unrecht“.
Sie zeigt sich in der Öffentlichkeit mit einer jüdischen Freundin, die den gelben Stern tragen muss, und gerät deshalb in Konflikt mit der örtlichen „Hitler-Jugend“ (HJ). Auch nach einer Verwarnung durch den Streifendienst der HJ hält sie den Kontakt zu jüdischen Freundinnen und Freunden aufrecht.
Gemeinsam mit ihrer Schwester Inga Madlung wird sie am 19. Juni 1942 aufgrund ihrer kritischen Einstellung und dem Erzählen politischer Witze festgenommen und als politischer Häftling im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel inhaftiert. Anschließend wird Jutta Madlung in das KZ Ravensbrück überführt und dort bis August 1943 festgehalten.
Meine Schwester war mit mir zusammen einer Arbeitskolonne zugeteilt, ... Diese Arbeit konnte meine Schwester nach ihrer Entlassung aus dem Krankenrevier nicht mehr ohne fremde Hilfe ausführen.
Jutta Madlung, 10. Oktober 1953
Im KZ Ravensbrück singen beide Schwestern Swingtitel in ihrer Baracke, um Mithäftlingen Mut zu machen.
Im Herbst 1945 sagt Jutta Madlung gemeinsam mit ihrer Schwester im Prozess gegen Täterinnen und Täter aus dem KZ Bergen-Belsen aus, die vormals in Ravensbrück eingesetzt waren. Sie bleibt nach Kriegsende in Hamburg, muss 1950 jedoch ihre Arbeit als Laborantin aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Beide Schwestern erhalten nach Kriegsende eine Entschädigung für ihre Haftzeit und deren Folgen.