Inga Madlung wächst in gutbürgerlichen Verhältnissen auf und arbeitet nach Ende der Schulzeit im Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei ihres Vaters. Da ihr Vater aus einer jüdischen und ihre Mutter aus einer evangelischen Familie stammt, gilt sie nach nationalsozialistischer Definition als „Geltungsjüdin“.
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme setzt sie sich kritisch mit der antijüdischen Politik des NS-Regimes auseinander. In der Familie wird über das Thema intensiv gesprochen, insbesondere über die zunehmende Ausgrenzung und rassische Verfolgung von Jüdinnen und Juden.
Infolge der Behandlung im Lager habe ich mir ein schweres Augenleiden zugezogen.
Inga Madlung, 1946
Ab 1937 ist Inga Madlung in der Hamburger Swing-Jugend aktiv. Sie lernt Saxophon und singt. Mit ihrer Schwester Jutta Madlung tritt sie als „The Andrews Sisters“ oder „Swing Girl“ auf privaten Feiern auf und präsentiert dort Swingmusik. In der Öffentlichkeit hält sie Kontakt zu ihren jüdischen Freundinnen und Freunden.
1942 wird Inga wegen der „Verächtlichmachung der Reichsregierung“ festgenommen. Zunächst im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel inhaftiert, kommt sie im September 1942 als politischer Häftling in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Von dort wird sie im November 1943 entlassen.
Durch die Haft ist sie gesundheitlich schwer geschädigt. Beide Schwestern geben in Haft ihre Musik nicht auf und singen Swingtitel, um sich und anderen Mithäftlingen Mut zu machen.
1945 sagt Inga Madlung im Prozess gegen Täterinnen und Täter aus dem KZ Bergen-Belsen aus, die auch in Ravensbrück eingesetzt waren. 1948 verlässt sie Deutschland, geht nach Großbritannien und gründet dort eine Familie.
Da sie infolge von in der Haft erlittenen Schädigungen starke Augenprobleme hat, kann sie nicht mehr arbeiten.
Beide Schwestern erhalten nach Kriegsende eine Entschädigung für ihre Haftzeit und deren Folgen.