Margarete Wöhlbier stammt aus einer Arbeiterfamilie. Nach dem Besuch der Volksschule in Aschersleben ist sie zunächst als Fabrikarbeiterin und bis zur ihrer Eheschließung als Reinigungskraft tätig. Am 1. August 1903 heiratet sie den Schlosser Gustav Kennecke, mit dem sie drei Söhne bekommt. 1920 wird Margarete Kennecke Mitglied der KPD.
Zwei von ihren Söhnen werden zu Beginn des Zweiten Weltkrieges in die Wehrmacht eingezogen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, dessen Bruder sowie Martha Hermann, der Verlobten ihres Sohnes Karl, hört Margarete Kennecke im April und Mai 1941 mehrfach englische Radiosender, obwohl dies verboten ist.
Im September 1941 festgenommen, werden sie gemeinschaftlich wegen Verstoß gegen die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ angeklagt. Margarete Kennecke wird vom Sondergericht beim Landgericht Leipzig am 16. Dezember 1941 zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Während ihr Mann zu einer Zuchthausstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wird, werden die beiden anderen Angeklagten freigesprochen.
Nach ihrer Entlassung 1942 lebt sie weiterhin in Leipzig. 1951 wird sie als Verfolgte des Naziregimes anerkannt.
Margarete Kennecke stirbt am 28. August 1952 in Leipzig.